Der Oberbergische Kreis bietet zum 01.08.2025 im Amt für Soziale Angelegenheiten eine Stelle:

Sachbearbeitung Prüfung von Unterhaltsansprüchen, Darlehen nach dem SGB XII
  • Bewerbungsfrist: 04.06.2025
  • Teilzeit
  • unbefristet
  • Besoldung nach Besoldungsgruppe A11 bzw. Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD

Als Kreisverwaltung sorgen wir dafür, dass es im Oberbergischen Kreis rund läuft. Das Amt für Soziale Angelegenheiten ist nur ein Beispiel dafür. Auch als Arbeitgeber begleiten wir Sie durchs Leben. Mit Ideen und Engagement können Sie bei uns von Tag eins an viel bewegen. Wir bieten Ihnen dafür das Vertrauen, die Flexibilität und die Sicherheit, die Sie brauchen, um gute Arbeit für unsere Region zu leisten.

Das macht das Arbeiten bei uns rund

  • Wir bieten eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, damit der Job zu Ihrem Leben passt.
  • Wir sind für Sie ein verlässlicher Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.
  • Sie werden nach Besoldungsgruppe A 11 bzw. nach Entgeltgruppe 11 TVöD bezahlt.
  • Sie haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 50 % (zurzeit 19,5 Stunden/ Woche bei Beschäftigten bzw. 20,5 Stunden/ Woche bei Beamten).
  • Bei uns haben Sie die Möglichkeit, einer eigenverantwortlichen, interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit nachzugehen.
  • Sie arbeiten in einem motivierten Team.
  • Wir bieten Ihnen ein kollegiales und freundschaftliches Arbeitsumfeld.
  • Sie erhalten einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz sowie Equipment und Technik, die mobiles Arbeiten ermöglichen.
  • Bei uns dürfen Sie sich über eine betriebliche Zusatzversorgung zur Alterssicherung, über ein betriebliches Gesundheitsmanagement (z. B. TV-Fahrradleasing) und ein Jobticket für den gesamten VRS freuen.

Das können Sie bei uns bewegen

  • Sie prüfen Unterhaltsansprüche nach dem SGB XII.
  • Sie berechnen Unterhaltsansprüche und setzen diese fest.
  • Sie bereiten die Durchführung von Klageverfahren durch das Rechtsamt vor.
  • Sie schließen Darlehensverträge bei Sozialhilfegewährung nach § 91 SGB XII ab und sind für die Abwicklung und Durchsetzung des Rückzahlungsanspruches zuständig.

Mit Ihrer Tätigkeit tragen Sie dazu bei, dem Nachranggrundsatz in der Sozialhilfe Rechnung zu tragen und die sparsame Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.

Das bringen Sie mit

  • Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. haben den Verwaltungslehrgang II absolviert.
  • Sie haben Kenntnisse im Unterhaltsrecht und in den Bestimmungen des SGB XII zum Einsatz des Vermögens.
  • Sie haben Berufserfahrung auf Stellen mit Publikumsverkehr und negativen Entscheidungen.
  • Sie verfügen über Kenntnisse bei der Feststellung und Festsetzung von unterhaltsrechtlichem Einkommen bei Selbstständigen, Kenntnisse im kaufmännischen Bereich und Steuerrecht, Erbrecht und Erbfolge, Auswerten von Bilanzen, Kenntnis von Verfahren zur Sicherung dinglicher Rechte bzw. sind bereit, diese Kenntnisse zu erwerben.
  • Ihre Arbeit ist von Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit geprägt.
  • Sie haben Erfahrung in Gesprächsführung sowie Konfliktbewältigung mit dem Bürger.
  • Sie bringen Einsatzbereitschaft, Flexibilität sowie Initiativvermögen mit.
  • Sie handeln verantwortungsbewusst und sind dienstleistungsorientiert.
  • Sie sind belastbar, konflikt-, team- und kooperationsfähig.

Gut zu wissen: Alle Menschen haben bei uns die gleichen Chancen auf einen Job, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Behinderung. Wir ermutigen insbesondere Frauen und Schwerbehinderte, sich bei uns zu bewerben.

IHRE Bewerbung

Ihre Bewerbung

Klingt das nach einer runden Sache für Sie? Dann freuen wir uns auf Ihre Unterlagen über unser Bewerbungsportal bis zum 04.06.2025
Ihre Ansprechperson
Christine Reuber
Telefon: 02261 88-5004
Abteilungsleitung

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